Häufige Fragen


Häufige Fragen

Wie lange dauert eine Sitzung?

Mit wie vielen Sitzungen ist zu rechnen?

Konstante Fortschrittsüberprüfung

Ihr Investment

Selbstzahler und Privatabrechnung

Privatversichert

Heilpraktiker-Zusatzversicherung

Beihilfe

Gesetzlich versichert?

Steuerliche Vorteile und Hinweise

Wie lange dauert eine Sitzung?

Eine Sitzung dauert ca. 80-90 Minuten.
(Oft wird dies als „Doppelstunde“ bezeichnet, da „Standard-Sitzungen“ häufig die Dauer von ca. 45 Minuten umfassen.)

Dies ermöglicht für unsere Zusammenarbeit ausreichend Zeit, um Ihre aktuelle Situation  und Befindlichkeit aufzunehmen, anschließend genügend Raum für Ihre Tranceerfahrung sowie eine abschließende behutsame Re-orientierung in den Alltag.

Mit wie vielen Sitzungen ist zu rechnen?

Wie viele Sitzungen notwendig sind und über welchen Zeitraum sich eine Behandlung erstreckt, ist abhängig von der Komplexität und der Dauer des Symptoms oder Problems, dem Ziel, der persönlichen Situation des Klienten sowie seinen individuellen Stärken und Fähigkeiten. Möglicherweise wird eine konkrete Angst in drei bis fünf Sitzungen bewältigt, während andere Themen eine längere Arbeit notwendig macht.

 

Jetzt möchte ich etwas für mich tun!

Heißt das, dass mindestens 25 Sitzungen notwendig werden?

Nein, keine Sorge, das heißt es nicht. Der Großteil meiner Klienten ist mit einer sehr überschaubaren Anzahl von Sitzungen ausgekommen, um ihr individuelles Thema nachhaltig zu lösen. Dies wird auch sicher gestellt durch die konstante Überprüfung des erfolgreichen Fortschritts während unserer Zusammenarbeit:

Konstante Überprüfung des Fortschritts

Nach spätestens nach fünf Sitzungen werden wir den zu erwartenden Erfolg der weiteren Behandlung auf der Basis der bis dahin erkennbaren Verbesserungen überprüfen, um im Anschluss die weitere Vorgehensweise zu besprechen.

Ihr Investment

Ihr Investment hängt ab von Ihrem Thema, was Sie zu mir führt, Ihrer Persönlichkeit und Ihrer persönlichen Vorgeschichte. Weiteres dazu, sowie die jeweiligen Preise der Sitzungen erläutere ich Ihnen sehr gerne in einem persönlichen Gespräch.

Selbstzahler und Privatabrechnung

Die Abrechnung der psychotherapeutischen und heil-praktischen Leistungen ist per Selbstzahlung möglich. Die großen Vorteile sind hier:

  • Formalitäten spielen in diesem Fall keine Rolle.
  • So können Sie sofort und ohne Wartezeit einen Termin vereinbaren und mit der Therapie beginnen, meist innerhalb von zwei Wochen. (Zum Vergleich: bei Kassentherapeuten sind Wartezeiten von mehreren Monaten für einen freien Therapieplatz leider keine Seltenheit.)
  • Sie benötigen keine Verordnung oder Überweisung durch einen Arzt.
  • Freiheit in der Wahl der Therapiemethode.
  • Eine Annahme ist auch dann möglich, wenn Sie als Kassenpatient/in nach beendeter oder abgebrochener Therapie in der 2-jährigen Sperrfrist sind.
  • Sie selbst bestimmen die Dauer und die Frequenz der Begleitung (nach Aufklärung und Aussprache der Empfehlung)
  • Ihr Vorteil als Selbstzahler ist auch, dass keinerlei Informationen an Dritte weitergegeben werden, wie dies z.B. bei der Konsultation von Ärzten und Psychotherapeuten bei der Abrechnung über die gesetzliche oder private Krankenkasse der Fall ist.
  • Daher wird keine Diagnose in Ihrer Akte der Krankenversicherung vermerkt, die im Rahmen einer Gesundheitsprüfung beim Abschluss einer privaten Kranken-, Berufsunfähigkeits- oder Lebensversicherung zu Problemen führen kann.
  • Zukünftige Beamte haben die Gewissheit, dass keine Information in Ihre Krankenakte eingetragen wird, die bei der dienst-ärztlichen Untersuchung die Verbeamtung gefährden kann.
  • Keine langwierigen Gutachten zur Kostenübernahme

Eine Rechnung erhalten Sie natürlich in jedem Fall, die Sie z.B. auch steuerlich berücksichtigen können!

 

Jetzt möchte ich etwas für mich tun!

Privat versichert, Heilpraktiker-Zusatzversicherung oder beihilfeberechtigt?

Jede Psychotherapie, die von Ihrer Krankenkasse finanziert werden soll, bedarf der Diagnose einer »psychischen Störung mit Krankheitswert«.

Eine Kostenübernahme für eine Psychotherapie durch die private Krankenversicherung (PKV) oder durch eine Heilpraktiker-Zusatzversicherung ist als privat Versicherter je nach den Satzungs- und Vertragsbestimmungen der Versicherung anteilig oder komplett möglich. Bitte informieren Sie sich vor Aufnahme der Therapie über Ihre Vertragsbedingungen.

Die Stiftung Warentest informiert in ihrem Internetauftritt über Heilpraktiker-Zusatzversicherungen, diesbezügliche Konditionen sowie weiteren Details. Bitte beachten Sie in diesen Fällen in jedem Fall mögliche Wartezeiten nach Versicherungsbeginn.

Zu Möglichkeiten der Kostenerstattung durch Ihre Beihilfestelle wenden Sie sich bitte an diese vor Beginn der Therapie und teilen mir etwaige Notwendigkeiten seitens der Beihilfestelle mit.

Gesetzlich versichert?

Meine Praxis ist eine Privatpraxis. Aus diesem Grunde ist eine Abrechnung mit Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) nur über das sogenannte Kostenerstattungsverfahren möglich.

Eine Kostenerstattung durch die gesetzliche Krankenkasse (GKV) ist als gesetzlich Versicherter unter bestimmten Vorraussetzungen möglich im Rahmen von Einzelfallentscheidungen. Hierbei ist speziell die Verpflichtung der Kostenübernahme zu nennen, die eintritt im Falle einer „unzumutbaren Wartezeit“ (mehr als drei Monate) bei mindestens 3-5 kassenzugelassenen Therapeuten, die Sie vorab für eine Therapie zu Ihrem Thema kontaktiert haben. Nähere und detailliertere Auskünfte dazu kann Ihnen ihre Gesetzliche Krankenkasse geben. Bitte informieren Sie sich über die Bedingungen Ihrer Krankenkasse und geben mir Bescheid vor Aufnahme unserer Zusammenarbeit.

Steuerliche Vergünstigungen 

Coaching

Ausgaben für Coaching sind im allgemeinen als so genannte Sonderausgaben von der Steuer absetzbar. Beruflich bedingtes Coaching kann als berufliche Fortbildung bzw. als Werbungskosten abgesetzt werden. Bitte informieren Sie mich vor dem Beginn unserer Zusammenarbeit, sollte dies für Sie von Interesse sein.

Psychotherapie

Das Honorar für Psychotherapie kann als außergewöhnliche Belastung bei der Steuererklärung geltend gemacht werden. Hierbei ist an zu merken, dass psychotherapeutische Behandlungskosten auch dann als „außergewöhnliche Belastungen“ anzuerkennen sind, wenn sie nicht von Vertragstherapeuten der Gesetzlichen Krankenkassen, sondern von Privattherapeuten in Rechnung gestellt worden sind. Dies entschied das Finanzgericht Münster, Aktenzeichen 3 K 2845/02 E in seinem Urteil vom 12.01.2005. Bitte informieren Sie mich vor dem Beginn unserer Zusammenarbeit, sollte dies für Sie von Interesse sein.

Anfahrt

Auch können Sie Fahrten zur Praxis geltend machen: bei Benutzung des PKW mit 0,30 Euro je km und bei Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel mit den tatsächlich angefallenen Kosten.

Wichtiger Hinweis

Die oben genannten Angaben hinsichtlich steuerlichen Vergünstigungen sind ohne Gewähr. Bitte informieren Sie sich zu Ihrem individuellen Anliegen bei Ihrem Steuerberater oder Finanzamt.

 

Jetzt möchte ich etwas für mich tun!

Vielleicht haben Ihnen diese Informationen schon weiter geholfen. Wenn Sie mehr wissen wollen, wie Sie Achtsamkeitscoaching oder MBSR Training effektiv für sich nutzen können, so rufen Sie mich einfach an unter 0221/ 2043-3893 oder senden Sie mir eine kurze Nachricht, sodass wir in Kontakt kommen.

Ihr

Ralf Rosenbaum

Achtsamkeit und MBSR Köln
– MBSR-Lehrer
– Achtsamkeitstrainer
– Heilpraktiker (Psychotherapie)